Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder | V1
Teilnehmer*innenkreis:
Pädagogische Fachkräfte, pädagogische Assistenzkräfte und Betriebliche Ersthelfer*innen in Kindertagesstätten
Inhalt und Ziel:
Auf Ebene der Bundesländer ist geregelt, dass alle fest angestellten Pädagog*innen in Kindertagesstätten in Erster Hilfe geschult sein müssen. Darüber hinaus muss nach Vorgabe der BGW in Kindertageseinrichtungen jeweils ein betrieblicher Ersthelfer oder eine Ersthelferin für jede Kindergruppe anwesend sein. Der Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ kombiniert die Erste Hilfe am Kind und am Erwachsenen.
Termine:
V1: 22.04.2026 | 08.30-16.00 Uhr
V2: 25.11.2026 | 08.30-16.00 Uhr
Leitung:
Lothar Neumann, Einsatzsanitäter, Dipl-Soz.päd, Erzieher
Ansprechpartnerin im DEB:
Stefanie de Vries, Erziehungswissenschaftlerin M.A.
Kosten:
Die Kosten für alle fest angestellte Pädagog*innen können über die Landesunfallkasse LUK/GUV Hannover abgerechnet werden. Hierzu muss sechs Wochen im Vorfeld ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Der letzte Antrag muss mindestens 24 Monate zurückliegen. Informationen zur Antragstellung und das Antragsformular findet ihr unter https://www.lukn.de/praevention/erste-hilfe-antragsverfahren/
Bei kurzfristiger Absage kann ein Ausfallentgelt in Rechnung gestellt werden.
Anmeldung:
Lautsprecher
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LEITUNG: Lothar Neumann, Einsatzsanitäter, Dipl.-Soz.päd., Erzieher
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Stefanie de Vries, Erziehungswissenschaften M.A.
Erziehungswissenschaften M.A.
Ereignis-Wiederholungen
- Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder | V2 (25.11.2026 08:30)

