Arbeitssicherheit – Sicherheitsbeauftragte/r in der Kita
Teilnehmer*innenkreis:
Mitarbeiter*innen aus Kita und Schulkindbetreuung, die den DEB- Rahmenvertrag zur Arbeitssicherheit abgeschlossen haben
Inhalt und Ziel:
Nach dem Sozialgesetzbuch ist jede Kindertagesstätte verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen, wenn die Zahl der Mitarbeiter*innen und Kinder zusammen 20 übersteigt. (§ 22 SGB VII).
Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams. Sie sind vom Gesetzgeber und der gesetzlichen Unfallversicherung dazu vorgesehen, bei der Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren den Träger zu unterstützen.
Die Schulung hat das Ziel, die Sicherheitsbeauftragten in ihren Aufgaben zu unterstützen und ihnen Handlungshilfen für die Praxis zu geben. Dazu gehört u.a. das Erkennen von Gefährdungen und Belastungen, die Wahrnehmung möglicher Schutzmaßnahmen und die Einflussnahme auf Kolleginnen und Kollegen sowie die Abstimmung mit der Leitung und dem Träger.
Termin:
28,10,2026, 8:00 - 15:00 Uhr
Ort:
DEB, Seminarraum
Referent:
Olaf Berking, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ansprechpartnerin:
Stefanie de Vries, Erziehungswissenschaftlerin M.A.
Kosten:
Die Kosten werden über den DEB-Rahmenvertrag zur Arbeitssicherheit von den Einrichtungen selbst finanziert.
Anmeldung:
Noch kene Angabe
Lautsprecher
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REFERENT: Olaf Berking, Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Stefanie de Vries, Erziehungswissenschaften M.A.
Erziehungswissenschaften M.A.

