Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII Grundschulung und Aufbauschulung
Teilnehmer*innenkreis:
Pädagogische Fachkräfte und sozialpädagogische Assistenzkräfte der DEB-Mitgliedsgruppen in Braunschweig
Inhalt und Ziel:
Der Gesetzgeber fordert die Pflichtschulung für alle pädagogischen Fachkräfte zum Paragrafen §8a SGB VIII, „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. Danach sind die Kindertagesstätten verpflichtet, den Schutzauftrag umzusetzen.
Die Braunschweiger Vereinbarung mit den Kita-Trägern zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sieht vor, dass jede pädagogische Fachkraft und jede pädagogische Assistenzkraft zunächst in einer ganztägigen Grundschulung in das zielgerichtete Verfahren nach dem Braunschweiger Modell eingeführt wird. Danach soll sie alle zwei Jahre in einer halbtägigen Aufbauschulung ihr Wissen auffrischen und vertiefen und so Handlungssicherheit in Krisensituationen erlangen.
Die Stadt Braunschweig führt regelmäßig Grundschulungen und Aufbauschulungen für Pädagog*innen durch. Gerne nutzen wir die Möglichkeit, die Teilnahme an den Schulungen auch unseren Braunschweiger Elterninitiativen und selbstverwalteten Kitas anzubieten.
Termine & Ort
Werden bei Bekanntgabe an unsere Braunschweiger Mitgliedsgruppen weitergeleitet.
Ansprechpartnerin im DEB:
Stefanie de Vries, Erziehungswissenschaftlerin M.A.
Kosten:
Die Teilnehmergebühr wird von der Stadt Braunschweig getragen.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt nicht über den DEB. Mit den Terminen bekommt ihr eine E-Mail-Adresse, über die ihr Euch direkt anmelden könnt.
Lautsprecher
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Stefanie de Vries, Erziehungswissenschaften M.A.
Erziehungswissenschaften M.A.

